Payload Logo

Antidumping gegen Kaltgewalzte Flachstahlerzeugnisse

Date Published

Die Europäische Kommission hat am 18. September 2025 ein Antidumpingverfahren (AD739) gegen Einfuhren bestimmter kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse mit Ursprung in Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam eingeleitet.


Einleitung des Antidumpingverfahrens AD739

Grundlage des Verfahrens ist eine Beschwerde des europäischen Stahlverbands EUROFER vom 4. August 2025. Die Kommission sah hinreichende Beweise für Dumping und veröffentlichte die Einleitungsbekanntmachung am 18. September 2025 im Amtsblatt der EU: Amtsblatt der EU - Einleitungsbekanntmachung AD739.

Die geschätzten Dumpingmargen liegen laut Kommission zwischen 3,2 % und 50 % - eine erhebliche Bandbreite, die je nach Ursprungsland und Produktspezifikation stark variiert. Der Untersuchungszeitraum für Dumping umfasst 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025; die Schadensanalyse reicht zurück bis 1. Januar 2022.

Bereits im Dezember 2025 ordnete die Kommission die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das schafft das Risiko einer rückwirkenden Erhebung von Antidumpingzöllen auf bis zu 90 Tage vor Einführung vorläufiger Maßnahmen. Importeure müssen dieses Risiko bei laufenden und geplanten Einfuhren unmittelbar einkalkulieren.

Betroffene Ware sind kaltgewalzte Flachstahlerzeugnisse aus Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam

Gegenstand des Verfahrens sind flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legierten Stahl (ausgenommen nichtrostender Stahl), beliebiger Breite, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen und nur kaltgewalzt.

Folgende Warengruppen sind ausdrücklich ausgenommen:

  • Elektrobleche aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen, auch in Rollen (Coils), beliebiger Dicke
  • Schwarzbleche aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, in Rollen (Coils), Dicke unter 0,35 mm, geglüht
  • Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, aus Silicium-Elektrostahl
  • Flachgewalzte Erzeugnisse aus legiertem Stahl, nur kaltgewalzt, aus Schnellarbeitsstahl

Die zollrechtliche Einreihung erfolgt unter folgenden KN-Codes:

  • ex 7209 15 00, 7209 16 90, 7209 17 90, 7209 18 91, ex 7209 18 99
  • ex 7209 25 00, 7209 26 90, 7209 27 90, 7209 28 90
  • 7211 23 30, ex 7211 23 80, ex 7211 29 00
  • 7225 50 80, 7226 92 00

Präzisierend gelten folgende TARIC-Codes: 7209 15 00 90, 7209 18 99 90, 7209 25 00 90, 7211 23 80 19, 7211 23 80 95, 7211 23 80 99, 7211 29 00 19, 7211 29 00 99.

Die fünf betroffenen Ursprungsländer deckten 2024 rund 67,7 % der EU-Importe in dieser Kategorie ab - das entspricht knapp 1,85 Millionen Tonnen. Die wirtschaftliche Bedeutung ist damit erheblich.

Kaltgewalzte Flachstahlerzeugnisse sind ein Querschnittsmaterial mit breiter Branchenrelevanz:

  • Automobilindustrie: Karosserieteile, Türen, Sitze, Getriebebauteile
  • Elektroindustrie und Haushaltsgeräte: Kühlschränke, Geschirrspüler, Elektromotoren
  • Bauwesen und Metallbau: Dachdeckungen, Fassaden, Stahlkonstruktionen
  • Maschinenbau: Präzisionsteile, Stanz- und Tiefziehteile
  • Möbelindustrie: Präzisionsmöbelteile, Beschläge
  • Verpackungsindustrie: Verpackungsmaterialien aus dünnem Stahlband

Typischer Zeitplan des Verfahrens AD739

Antidumpingverfahren der EU folgen einem gesetzlich geregelten Zeitrahmen. Auf Basis des Einleitungsdatums 18.09.2025 ergeben sich folgende projizierte Meilensteine:

Datum

Meilenstein

Relevanz für Ihr Unternehmen

18.09.2025

Einleitung des Verfahrens AD739, Veröffentlichung im Amtsblatt der EU

Startpunkt aller Fristen; Fragebogenpflichten für Importeure beginnen

Dezember 2025

Anordnung der zollamtlichen Erfassung der betroffenen Einfuhren

Rückwirkungsrisiko aktiviert: Zölle können bis zu 90 Tage rückwirkend erhoben werden; Rückstellungen prüfen

03.12.2025 - 16.01.2026

Verifikationsbesuche der Kommission bei Unternehmen

Dokumentationspflichten sicherstellen; interne Compliance-Prüfung empfohlen

17.04.2026

Vorabunterrichtung (Pre-disclosure)

Erste Indikation der geplanten Zollhöhe; Vertragsanpassungen und Preiskalkulationen überprüfen

18.05.2026

Mögliche Einführung vorläufiger Antidumpingzölle (ca. 8 Monate nach Einleitung)

Unmittelbare Kostenwirkung auf laufende Importe; Liquiditätsplanung anpassen

01.06.2026

Frist für Stellungnahmen zur vorläufigen Unterrichtung

Letzte Chance zur aktiven Einflussnahme auf die Zollhöhe; rechtliche Begleitung empfohlen

22.06.2026

Frist für Stellungnahmen zur endgültigen Unterrichtung

Abschließende Möglichkeit zur Einflussnahme vor Festsetzung endgültiger Maßnahmen

14.11.2026

Mögliches Inkrafttreten endgültiger Antidumpingmaßnahmen (ca. 14 Monate nach Einleitung)

Dauerhafte Kostenwirkung; langfristige Beschaffungsstrategie und Vertragsgestaltung überprüfen

Diese Fristen sind vorläufig und können sich im Verfahrensverlauf jederzeit ändern.

Zollamtliche Erfassung ab Dezember 2025 - DVO (EU) zu AD739

Die Europäische Kommission hat mit Wirkung ab Dezember 2025 die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren angeordnet. Rechtsgrundlage ist Art. 14(5) der EU-Antidumping-Grundverordnung. Die Registrierungsverordnung ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht: Amtsblatt der EU - Registrierung der Einfuhren AD739.

Die Erfassung gilt für Einfuhren kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse mit Ursprung in Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam unter den KN-Codes ex 7209 15 00, 7209 16 90, 7209 17 90, 7209 18 91, ex 7209 18 99, ex 7209 25 00, 7209 26 90, 7209 27 90, 7209 28 90, 7211 23 30, ex 7211 23 80, ex 7211 29 00, 7225 50 80 und 7226 92 00.

Die Anordnung der zollamtlichen Erfassung begründet ein konkretes Rückwirkungsrisiko: Werden vorläufige Antidumpingzölle - planmäßig zum 18. Mai 2026 - eingeführt, können diese rückwirkend auf alle seit Beginn der Registrierung erfassten Einfuhren erhoben werden, und zwar für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen vor Inkrafttreten der vorläufigen Maßnahmen. Importeure müssen dieses Risiko für alle ab Dezember 2025 getätigten und noch geplanten Einfuhren unmittelbar in ihre Finanz- und Beschaffungsplanung einbeziehen. Rückstellungen sind bilanziell zu prüfen.

Jetzt handeln: Was Importeure sofort klären müssen

Das Verfahren AD739 ist kein abstraktes Regulierungsthema - es hat direkte Auswirkungen auf Ihre Einkaufskosten, Ihre Liquidität und Ihre vertragliche Haftung. Die zollamtliche Erfassung ist bereits angeordnet. Wer jetzt nicht handelt, riskiert unkalkulierbare Nachzahlungen. Unsere Fachanwälte klären mit Ihnen:

  • Betroffenheits-Check: Fällt Ihre spezifische Ware tatsächlich unter einen der relevanten TARIC-Codes - oder greift eine der definierten Ausnahmen ('ex'-Positionen)?
  • Akut-Strategie: Welche konkreten Schritte minimieren Ihren Schaden in den nächsten Wochen - von der Vertragsgestaltung bis zur Zollanmeldung?
  • Rückwirkung und Finanzen: Wie verhindern Sie Nachzahlungen für seit Dezember 2025 registrierte Importe, und welche Rückstellungen sind bilanziell geboten?
  • Logistik-Spezial: Was passiert mit schwimmender Ware - also Lieferungen, die sich bereits auf dem Transportweg befinden, wenn vorläufige Zölle in Kraft treten?
  • Prävention: Wie sichern Sie Ihre Lieferkette strukturell gegen künftige Antidumping-Maßnahmen ab - durch Vertragsklauseln, Ursprungsnachweise und proaktives Monitoring?

Jedes Verfahren hat enge Fristen für Stellungnahmen und Verfahrensbeteiligung. Wer diese verpasst, verliert wertvolle Rechte. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unseren Fachanwälten auf - bevor die nächste Frist abläuft.