Antidumping gegen Kaltgewalzte Flachstahlerzeugnisse
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Die Europäische Kommission hat am 18. September 2025 ein Antidumpingverfahren (AD739) gegen Einfuhren bestimmter kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse mit Ursprung in Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam eingeleitet.
Einleitung des Antidumpingverfahrens AD739
Grundlage des Verfahrens ist eine Beschwerde des europäischen Stahlverbands EUROFER vom 4. August 2025. Die Kommission sah hinreichende Beweise für Dumping und veröffentlichte die Einleitungsbekanntmachung am 18. September 2025 im Amtsblatt der EU: Amtsblatt der EU - Einleitungsbekanntmachung AD739.
Die geschätzten Dumpingmargen liegen laut Kommission zwischen 3,2 % und 50 % - eine erhebliche Bandbreite, die je nach Ursprungsland und Produktspezifikation stark variiert. Der Untersuchungszeitraum für Dumping umfasst 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025; die Schadensanalyse reicht zurück bis 1. Januar 2022.
Bereits im Dezember 2025 ordnete die Kommission die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das schafft das Risiko einer rückwirkenden Erhebung von Antidumpingzöllen auf bis zu 90 Tage vor Einführung vorläufiger Maßnahmen. Importeure müssen dieses Risiko bei laufenden und geplanten Einfuhren unmittelbar einkalkulieren.
Betroffene Ware sind kaltgewalzte Flachstahlerzeugnisse aus Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam
Gegenstand des Verfahrens sind flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legierten Stahl (ausgenommen nichtrostender Stahl), beliebiger Breite, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen und nur kaltgewalzt.
Folgende Warengruppen sind ausdrücklich ausgenommen:
- Elektrobleche aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen, auch in Rollen (Coils), beliebiger Dicke
- Schwarzbleche aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, in Rollen (Coils), Dicke unter 0,35 mm, geglüht
- Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, aus Silicium-Elektrostahl
- Flachgewalzte Erzeugnisse aus legiertem Stahl, nur kaltgewalzt, aus Schnellarbeitsstahl
Die zollrechtliche Einreihung erfolgt unter folgenden KN-Codes:
- ex 7209 15 00, 7209 16 90, 7209 17 90, 7209 18 91, ex 7209 18 99
- ex 7209 25 00, 7209 26 90, 7209 27 90, 7209 28 90
- 7211 23 30, ex 7211 23 80, ex 7211 29 00
- 7225 50 80, 7226 92 00
Präzisierend gelten folgende TARIC-Codes: 7209 15 00 90, 7209 18 99 90, 7209 25 00 90, 7211 23 80 19, 7211 23 80 95, 7211 23 80 99, 7211 29 00 19, 7211 29 00 99.
Die fünf betroffenen Ursprungsländer deckten 2024 rund 67,7 % der EU-Importe in dieser Kategorie ab - das entspricht knapp 1,85 Millionen Tonnen. Die wirtschaftliche Bedeutung ist damit erheblich.
Kaltgewalzte Flachstahlerzeugnisse sind ein Querschnittsmaterial mit breiter Branchenrelevanz:
- Automobilindustrie: Karosserieteile, Türen, Sitze, Getriebebauteile
- Elektroindustrie und Haushaltsgeräte: Kühlschränke, Geschirrspüler, Elektromotoren
- Bauwesen und Metallbau: Dachdeckungen, Fassaden, Stahlkonstruktionen
- Maschinenbau: Präzisionsteile, Stanz- und Tiefziehteile
- Möbelindustrie: Präzisionsmöbelteile, Beschläge
- Verpackungsindustrie: Verpackungsmaterialien aus dünnem Stahlband
Typischer Zeitplan des Verfahrens AD739
Antidumpingverfahren der EU folgen einem gesetzlich geregelten Zeitrahmen. Auf Basis des Einleitungsdatums 18.09.2025 ergeben sich folgende projizierte Meilensteine:
Datum | Meilenstein | Relevanz für Ihr Unternehmen |
|---|---|---|
18.09.2025 | Einleitung des Verfahrens AD739, Veröffentlichung im Amtsblatt der EU | Startpunkt aller Fristen; Fragebogenpflichten für Importeure beginnen |
Dezember 2025 | Anordnung der zollamtlichen Erfassung der betroffenen Einfuhren | Rückwirkungsrisiko aktiviert: Zölle können bis zu 90 Tage rückwirkend erhoben werden; Rückstellungen prüfen |
03.12.2025 - 16.01.2026 | Verifikationsbesuche der Kommission bei Unternehmen | Dokumentationspflichten sicherstellen; interne Compliance-Prüfung empfohlen |
17.04.2026 | Vorabunterrichtung (Pre-disclosure) | Erste Indikation der geplanten Zollhöhe; Vertragsanpassungen und Preiskalkulationen überprüfen |
18.05.2026 | Mögliche Einführung vorläufiger Antidumpingzölle (ca. 8 Monate nach Einleitung) | Unmittelbare Kostenwirkung auf laufende Importe; Liquiditätsplanung anpassen |
01.06.2026 | Frist für Stellungnahmen zur vorläufigen Unterrichtung | Letzte Chance zur aktiven Einflussnahme auf die Zollhöhe; rechtliche Begleitung empfohlen |
22.06.2026 | Frist für Stellungnahmen zur endgültigen Unterrichtung | Abschließende Möglichkeit zur Einflussnahme vor Festsetzung endgültiger Maßnahmen |
14.11.2026 | Mögliches Inkrafttreten endgültiger Antidumpingmaßnahmen (ca. 14 Monate nach Einleitung) | Dauerhafte Kostenwirkung; langfristige Beschaffungsstrategie und Vertragsgestaltung überprüfen |
Diese Fristen sind vorläufig und können sich im Verfahrensverlauf jederzeit ändern.
Zollamtliche Erfassung ab Dezember 2025 - DVO (EU) zu AD739
Die Europäische Kommission hat mit Wirkung ab Dezember 2025 die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren angeordnet. Rechtsgrundlage ist Art. 14(5) der EU-Antidumping-Grundverordnung. Die Registrierungsverordnung ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht: Amtsblatt der EU - Registrierung der Einfuhren AD739.
Die Erfassung gilt für Einfuhren kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse mit Ursprung in Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam unter den KN-Codes ex 7209 15 00, 7209 16 90, 7209 17 90, 7209 18 91, ex 7209 18 99, ex 7209 25 00, 7209 26 90, 7209 27 90, 7209 28 90, 7211 23 30, ex 7211 23 80, ex 7211 29 00, 7225 50 80 und 7226 92 00.
Die Anordnung der zollamtlichen Erfassung begründet ein konkretes Rückwirkungsrisiko: Werden vorläufige Antidumpingzölle - planmäßig zum 18. Mai 2026 - eingeführt, können diese rückwirkend auf alle seit Beginn der Registrierung erfassten Einfuhren erhoben werden, und zwar für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen vor Inkrafttreten der vorläufigen Maßnahmen. Importeure müssen dieses Risiko für alle ab Dezember 2025 getätigten und noch geplanten Einfuhren unmittelbar in ihre Finanz- und Beschaffungsplanung einbeziehen. Rückstellungen sind bilanziell zu prüfen.
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